Im Mittelpunkt meiner Beratungstätigkeit steht das Arbeitsrecht.
Da ich neben Arbeitnehmern auch Arbeitgeber berate, kenne ich beide Seiten und ihre Interessen gleichermaßen, was meinen Mandanten insbesondere in Verhandlungen strategisch zugutekommt.
Neben jahrelanger Erfahrung und der Einbringung profunder, durch mehrere Lehraufträge ausgewiesener Rechtskenntnisse im Arbeitsrecht ist mir die persönliche und individuelle Begleitung meiner Mandanten sehr wichtig.
Großer Einsatz für meine Mandanten, persönliche Erreichbarkeit, Klarheit und Kostentransparenz sind weitere Eckpfeiler meiner Tätigkeit.
Schwerpunkt meiner arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitnehmern ist die Unterstützung in der Krisensituation eines (drohenden) Arbeitsplatzverlusts oder Veränderungen, z.B. bei Kündigungen, Änderungskündigungen, Versetzungen, Angebot von Aufhebungsverträgen.
Daneben liegt ein Fokus auf der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, insbesondere gegenüber Arbeitgebern in der Bank- und Finanzdienstleistungsindustrie. Häufig vertrete ich Mitarbeiter, denen die Auszahlung von Bonus- oder Gratifikationsansprüchen, z.B. bei (unterjährigem) Ausscheiden oder aufgrund von sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalten, vom Arbeitgeber zunächst unberechtigt ganz oder teilweise verweigert wurde.