Arbeitsrecht

Im Mittel­punkt meiner Beratungs­tätigkeit steht das Arbeits­recht.

Da ich neben Arbeit­nehmern auch Arbeit­geber berate, kenne ich beide Seiten und ihre Inte­ressen gleicher­maßen, was meinen Man­dan­ten ins­beson­dere in Verhand­lungen strate­gisch zugute­kommt.

Neben jahre­langer Erfah­rung und der Ein­bringung pro­funder, durch mehrere Lehr­aufträge aus­gewie­sener Rechts­kenntnisse im Arbeits­recht ist mir die per­sön­liche und indi­vidu­elle Beglei­tung meiner Man­danten sehr wichtig.

Großer Ein­satz für meine Man­danten, per­sön­liche Er­reich­barkeit, Klarheit und Kos­ten­trans­parenz sind weitere Eckp­feiler meiner Tätig­keit.

Schwer­punkt meiner arbeits­recht­lichen Bera­tung von Ar­beit­nehmern ist die Unter­stüt­zung in der Krisen­situ­ation eines (drohen­den) Ar­beits­platz­ver­lusts oder Ver­än­de­rungen, z.B. bei Kün­digung­en, Ände­rungs­kün­digungen, Ver­setzungen, Ange­bot von Auf­hebungs­verträ­gen.

Daneben liegt ein Fokus auf der Durch­setzung von Ver­gü­tungs­ansprü­chen, ins­beson­dere ge­gen­über Arbeit­gebern in der Bank- und Fi­nanz­dienst­leis­tungs­in­du­strie. Häu­fig ver­trete ich Mit­arbei­ter, denen die Aus­zahlung von Bonus- oder Grati­fika­tions­ansprü­chen, z.B. bei (unter­jährigem) Aus­scheiden oder auf­grund von soge­nann­ten Frei­willig­keits­vorbeha­lten, vom Arbeit­geber zunächst unbe­rech­tigt ganz oder teil­weise ver­wei­gert wurde.